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Finanzielle Entlastung – das Gesundheitsweiterentwicklungsgesetz in Kürze
Je länger der Aufenthalt, umso mehr wird man von der Entlastung profitieren. Das spart Geld: Ihr Eigenanteil an den Pflegekosten reduziert sich ab 1. Januar 2022. Innerhalb von drei Jahren erhöht sich der Zuschuss der Pflegekassen am Eigenanteil für alle Bewohnerinnen und Bewohner schrittweise. Voraussetzung: Sie sind in Pflegegrad 2 bis 5 eingestuft.
Das funktioniert so:
- Wer bis zu zwölf Monate in einer Einrichtung lebt, bekommt einen Zuschlag von 15 Prozent des Eigenanteils.
- Nach zwölf Monaten gibt es einen Zuschlag von 30 Prozent.
- Bewohnerinnen und Bewohner, die länger als zwei Jahre in einer Senioreneinrichtung leben, bekommen einen Zuschlag von 50 Prozent.
- Nach 36 Monaten profitiert man vom höchstmöglichen Zuschuss für den Eigenanteil: 75 Prozent.
Genaue Informationen darüber, wie hoch Ihr Eigenanteil an den Pflegekosten ist, bekommen Sie in den Einrichtungen vor Ort.
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Bewohnerbeirat
Der Bewohnerbeirat wird von den Bewohnern für zwei Jahre gewählt. Er vertritt die Belange der Bewohner:Innen. Der Bewohnerbeirat hat ein Mitwirkungsrecht bei Angelegenheiten des Einrichtungsbetriebes, beispielsweise bei Fragen bezüglich Verpflegung, Betreuung oder Freizeitgestaltung.
Der Bewohnerbeirat hält jeden Monat eine Sprechstunde für die Bewohner:Innen ab. Wenn notwendig, vermittelt er zwischen Einrichtungsleitung und Bewohner:Innen.
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